Beispiele

Geschützte Tierarten findet man nicht unbedingt nur in ungestörter Natur. Gerade Brachflächen, wie sie oft im Ruhrgebiet vorkommen, bieten Spezies wie Kreuzkröte und Mauereidechse ideale Lebensräume. Diese können sich auch im Zentrum von Großstädten oder entlang von Gleisanlagen befinden.

Aber auch in ländlichen Gebieten können geschützte Arten von Eingriffen betroffen sein. Arten wie die Haselmaus, die sich in Hecken und dichter Vegetation aufhalten, aber auch bodenbrütende Vogelarten, wie Kiebitz oder Feldlerche, die man häufig auf Ackerflächen beobachten kann, sind durch Nutzung ihrer Lebensräume durch den Menschen gefährdet.

Auch klimafreundliche Windenergieanlagen können in manchen Gebieten eine Gefahr für bestimmte Arten darstellen, oft mit tödlichem Ausgang. Nicht nur direkte Kollisionen von Fledermäusen und Vögeln mit Windenergieanlagen führen dabei zum Tod, auch der erzeugte Unterdruck der Rotorblätter kann bei den Tieren ein Barotrauma, also das Platzen der Lungenbläschen, verursachen. Zusätzlich lässt sich bei einigen sog. Windenergie-empfindlichen Arten (z.B. Kiebitz, Goldregenpfeifer) ein Meideverhalten der betroffenen Flächen beobachten, beispielsweise ausgelöst durch den Schattenwurf der Rotorenblätter.

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