Artenschutzrechtliche Fachbeiträge

Anhand artenschutzrechtlicher Fachbeiträge wird geprüft, inwieweit durch Planungen bzw. Vorhaben artenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt werden. Nach § 44 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ist es beispielsweise verboten, besonders geschützte Tierarten zu verletzen oder zu töten, ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören, bestimmte Arten zu besonderen Zeiten erheblich zu stören oder besonders geschützte Pflanzenarten zu schädigen.

 

Die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen erfordern eine strikte, artbezogene Prüfung und - falls notwendig – die Planung und Organisation rechtzeitiger funktionaler Ausgleichsmaßnahmen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte im räumlichen Zusammenhang kontinuierlich erhalten bleibt.

 

Bei der Erstellung des Fachbeitrages arbeiten wir eng mit zuständigen Naturschutzbehörden- und Verbänden zusammen, um Planungen unter Wahrung der artenschutzrechtlichen Belange rechtssicher realisieren zu können.

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